AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma jefex Media Web Agency Consulting, Sven Endemann Gernsbacher Str.37 76332 Bad Herrenalb Wir bieten Dienstleistungen, digital Produkte sowie Handelswaren aus den Bereichen Webdesign, SEO & SEM, Online Marketing und Consulting an.
Geltungsbereich und Vertragssprache
Den Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen der jefex Media Web Agency & Consulting Bad Herrenalb (nachstehend Lieferant genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Aufträge werden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Die Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht Teil der Verträge. Mündliche und sonstige Abreden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Vertragssprache ist Deutsch.
Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung (oder auch per E-Mail). Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden - § 312e Absatz 1 Ziffer 3 gilt nicht.
Soweit nichts anderes angegeben, hält sich der Lieferant an die in seinen Angeboten & Dienstleistungen enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Alle Angebote & Produkte auf unserer Seite stellen unverbindliche freibleibende Angebote dar. Das wir auf Grund von enthaltenen Irrtümern, Fehler in Preis und Beschreibung jederzeit vollständig zurückziehen können.
Lieferfristen und - Bedingungen
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Produkte oder Dienstleistungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung oder Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Lieferantenräume oder, im Falle einer direkten Belieferung des Kunden durch einen Unterlieferanten, die Räume des Unterlieferanten verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens und des rechtlichen Einflusses des Lieferanten liegen. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs bzw. bei Zulieferern des Lieferanten auftreten.
Liefer- / Leistungsumfang
Für die Durchführung von Aufträgen durch den Lieferanten werden mit dem Kunden Art, Umfang und Spezifikation der von den Partnern zu erbringenden Leistungen in Form von
Einzelverträgen verbindlich in schriftlicher Form festgelegt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Umfang der Rechtseinräumung bei Lieferung von Standardsoftware
Die auf den Programmträgern oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird mit der Veräußerung eines Programmträgers ein einfaches Nutzungsrecht an dem Programm eingeräumt, das neben den gesetzlichen insbesondere folgenden Beschränkungen unterliegt:
Das Programm darf zu einem Zeitpunkt immer nur in eine Zentraleinheit geladen werden.Soweit kein technischer Kopierschutz entgegensteht, ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie des Programmträgers zu erstellen. Weitere Vervielfältigungen sind unzulässig. Das Nutzungsrecht berechtigt nicht, das Programm Dritten zu verleihen oder zu vermieten. Es darf auch nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die zu einem vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnis führen, wie z. B. Verkauf mit Rückkaufoption. Eine Bearbeitung der Programme ist unzulässig.
Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 35% der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Annahme und Gefahrenübergang
Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung des Lieferanten erfolgt die Übergabe in Bad Herrenalb. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
Preisänderungen
Preisänderungen angemessen entsprechend von Kostensteigerungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Allgemeine Gewährleistung
Während eines Zeitraumes nach aktueller Gesetzgebung, nach Übernahme des Liefergegenstandes (Produktes) hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann der Lieferant einen seiner Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungs- versuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Benutzung oder (Weiter) Verwendung beschädigter Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Zwecke der Nachbesserung dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde lediglich Minderung oder Wandlung, nicht aber Schadensersatz verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese entstanden sind. Der Kunde kann an die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der Bestellten gestellt werden können. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflicht der §§377 ff HGB bleibt unberührt. Für offensichtliche Fehler gilt die Vermutung des § 476 BGB nicht. Im Falle des Rückgriffs des Kunden nach §§ 478 ff BGB beschränkt sich die Haftung des Lieferanten auf die Abtretung der eigenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten.
Gewährleistung bei Software
Bei der Lieferung von Software (Betriebssysteme, Anwenderprogrammen und anderer zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen geeigneten Programmen) wird der Lieferant nur als Vermittler (Agent) zwischen seinem Kunden und dem Hersteller bzw. Vorlieferanten von Software tätig. Dieses gilt auch, wenn die Auslieferung an den Abnehmer auf Rechnung des Lieferanten erfolgt. Insofern ist der Lieferanten ermächtigt, den Kaufpreis einschließlich der ihm zustehenden Provision im eigenen Namen und für eigene Rechnung geltend zu machen. Vertragliche Beziehungen entstehen insofern nur zwischen dem Kunden und dem Vorlieferanten bzw. Hersteller der Software. An diesen hat sich der Kunde bei Mängeln grundsätzlich zu halten. Der Lieferant ist jedoch stets zur Vermittlung und zur Mithilfe bei der Beseitigung von Problemen bereit und setzt sein Fachwissen zum Wohle des Kunden ein. Der Lieferant erteilt dem Kunden Auskunft über sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die dem Kunden die Wahrung seiner Rechte gewährleisten. Auskünfte über die Benutzbarkeit bzw. Eignung von Software zum Betrieb auf denen vom Lieferanten gelieferten Geräten werden nach bestem Wissen, aber ohne jegliche Haftung erteilt. Eine Rücknahme von geöffneter oder benutzter Software ist ausgeschlossen. Die gelieferte Software ist unverzüglich nach erhalt zu prüfen, aller spätestens 14 Tagen nach Auslieferung. Eine spätere Beanstandung kann nicht mehr anerkannt werden.
Gewährleistung/Haftung bei Webdesign
Webdesignaufträge werden nach Kundenvorgaben ausgeführt. Kunden können binnen 5 Tagen die erhaltene Dienstleistung prüfen und Mängel anzeigen.Der Lieferant /Dienstleitungserbringer verwendet entweder Texte und Bilder, die durch den Auftraggeber zur freien Verwendung auf Bezug des Kundenprojekts, zu Verfügung gestellt werden oder entnimmt das Bildmaterial der Lizenzfreien und kostenlose Bilderplattform Pixbay.de.Texte die durch den Lieferanten erzeugt werden sind vom Auftraggeber nach Auslieferung sofort auf Richtigkeit, Urheberrecht, Vollständigkeit und Inhalt zu prüfen und bei Mängeln sofort den Lieferanten zu melden. Der Lieferant wird diese Mängel umgehend beheben; soweit es Ihm möglich ist. Ist dem Lieferant das nicht möglich ist der Auftraggeber zu Mitwirkung verpflichtet und muß den Fülltext durch seinen eigenen ersetzen.
Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung und Disclaimer müssen zwingend vom Kunden zu Verfügung gestellt werden. Sollten dies nicht der Fall sein wird der Lieferant allgemeine Rechtstexte generieren und das Kundenprojekt ausliefern zu können. Diese Texte müssen unverzüglich binnen 5 Tagen nach Auslieferung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtssicherheit von Kunden geprüft werden und in Fall der Fälle vervollständigt, geändert oder angepasst werden. Für die Rechtstexte ist ausschließlich der Kunde haftbar und verantwortlich.Der Lieferant/Dienstleister übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Ihm überlassenes Bildmaterial und Textmaterial durch den Auftraggeber. Wenn nicht ausdrücklich mitdem Lieferanten/Dienstleister eine Aktualisierung von Webseiten Inhalten und Bildmaterial ausgemacht wurde, ist dieser dazu nicht verpflichtet. Auch übernimmt der
Lieferant/Dienstleister keine Haftung, Fürsorge für den Inhalt und Aktualität der Rechtstexte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist immer verpflichtet, auch bei Pflegedienstleistung der Webseite des Auftraggebers für aktuelle Rechtstexte zu selber zu sorgen. Oder dem Lieferanten/Dienstleister rechtzeitig aktuelle Rechtstexte nach Gesetz zu übergeben und diese dann in den Kunden bzw. Auftraggeber Projekt /Webseite einzupflegen.
Der Lieferant stellt dem Kunden/Auftraggeber einen kostenlosen Webhostingplatz für das Kundenprojekt bis auf Widerruf zu Verfügung. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für alles was mit dem kostenlosen Webhosting Platz/Paket in Zusammenhang steht ins besondere für Tracking Codes, Cookies und alles im Bereich Sicherheit und Datenschutz.
Gewährleistung/Haftung Logo/Printdesign
Der Lieferant erstellt nach Kundenvorgaben/Vorlagen individuelle Logos und Printartikel.Der Lieferant übernimmt auch hier keine Haftung für Urheberrechte an Schriftzügen, Farbgestaltung oder Textinhalte. Diese Prüfung ist ausdrücklich dem Auftraggeber seine Aufgabe nach Übergabe der Produkte und Dienstleistung.
Fehlermeldung, Fehlerbeseitigung
Der Kunde ist verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich, mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen mitzuteilen. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Kunde den Lieferanten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Ist der Lieferant aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann er die Vergütung des Aufwands verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler weder reproduzierbar ist noch anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.
Haftung
Der Lieferant haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Dies gilt auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens seitens des Lieferanten. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Fällt dem Lieferanten nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Für überlassene Sachen, Rechte sowie Daten wendet der Lieferant diejenige Sorgfalt an, die er auch in eigenen Angelegenheiten anwendet. Der Lieferant hat keine Aufbewahrungspflicht für ihre überlassenen Unterlagen und Datenbestände.
Vertraulichkeit
Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung. Der Kunde und der Lieferant verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Vergütung und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung der Vergütung fällig, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Der Lieferant ist berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 40% des Rechnungsbetrages zu fordern. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb der auf der Rechnung erscheinenden Frist zu erfolgen. Zahlungsverzug führt zu sofortiger Fälligkeit aller noch offenen Rechnungen des Kunden. Gleichzeitig wirkt sich dies auf die Bonitätsprüfung sowie sein Zahlungsziel aus.
Verzugszinsen berechnet der Lieferant mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von dem Lieferanten nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft. Das gilt auch für die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.
Ratenkauf
Ratenkauf von Produkten oder Dienstleistungen bis 300€ ist bei uns für Neukunden möglich.Mit maximal zwei Raten zum 0% Zins. Alles was drüber liegt kann nur mit Anzahlung von 50% erfolgen und max.in 4 Raten bezahlt werden. Wir benötigen hierzu eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises sowie wie die letzten drei Gehaltsabrechnung in Kopie. Bei einem Bestellwert/Auftragswert bis zu 300€ nur gültiger Perso Vor-Rückseite. Bei einem Bestellwert über 300€, im Ratenkauf fallen einmalig pauschal 30€ Gebühren an.Ratenkauf für Webdesign, Online Marketing, Grafik & Logo Aufträgen je nach schriftlicher Vereinbarung möglich mit einer Anzahlung in Höhe von 40%.Der Lieferant ist jedoch nicht verpflichtet ein Ratenkauf anzubieten, dies geschieht auf freiwilliger Basis und kann jeder Zeit aufgekündigt werden von Lieferanten. In diesem Fall ist dann der Rest -Rechnungsbetrag sofort fällig.Rechnung
Zahlungsziel 7 Werktage nach Warenerhalt oder Dienstleistung Erbringung. Bei nicht Zahlung behalten wir uns das Inkassoverfahren vor, in dem erheblichen Mehrkosten auf Sie zukommen können. Diese sind von Ihnen zu tragen. Pro Mahnung erheben wir Mahngebühren in Höhe von 10€.
Banküberweisung-Vorkasse
Nach Geldeingang erhalten Sie Ihre Ware zu gesandt. Dienstleistungen sowie Anzahlungen werden bei Vorkasse. Nach Geldeingang von Anzahlungen und Rechnungen werden die Arbeiten an Aufträgen und Dienstleistungen begonnen, ausgeführt oder übergeben.
Anzahlung
Bei Auftragserteilung für Dienstleistungen im Bereich Webdesign, SEO, Online Marketing, Logodesign & Printdesign behalten wir uns das Recht einer Anzahlung in Höhe von 40% vor, da diese Leistungen auf extra Kundenwunsch erbracht und nach Kundenvorgaben und Wunsch ausgeführt werden.
Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie der Pfändung der Liefergegenstände durch den Lieferanten gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dieses ausdrücklich durch den Lieferanten schriftlich erklärt wird. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen.
Urheberrecht
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer zur internen Verwendung/Eigenbedarf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad Herrenalb/Calw. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Lieferanten zuständig ist. Der Lieferant ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sonstige Bestimmungen
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung. Die Ausfuhr von Waren unterliegt Ausfuhrkontrollbestimmungen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bad Herrenalb Stand: 11. März 2024